Mitgedacht: „Wurde neben der eingehenden Beratung auch eine symptombezogene Untersuchung durchgeführt und dokumentiert? Dann ist die Nr. 5 zusätzlich berechnungsfähig."
Das Vergessens-Radar stellt Rückfragen zu Leistungen, die typischerweise miterbracht, aber nicht diktiert werden. Ein Klick, und die Position steht mit korrektem Betrag auf der Rechnung.