KI Abrechnungshilfe

GOÄ-Fakten

Nachprüfbare Werte und Definitionen zur GOÄ: Punktwert, Steigerungsfaktor, Analogziffern und einzelne Gebührenpositionen. Jede Seite nennt eine Aussage, ihre Rechtsgrundlage und das Datum der letzten Prüfung. Die Beträge sind gegen den amtlichen Datenbestand nachgerechnet.

Warum es diese Seiten gibt

Bei der GOÄ führt der naheliegende Rechenweg häufig zum falschen Betrag. Zuschläge etwa sind teilweise nur mit dem einfachen Gebührensatz berechnungsfähig, obwohl ihre Punktzahl eine höhere Summe nahelegt. Diese Seiten halten solche Werte knapp und belegt fest, damit sie sich zitieren lassen, ohne sie neu herzuleiten.