GOÄ-Abrechnung Urologie: Ziffern, Faktoren und typische Lücken

Grund- und Untersuchungsleistungen
Am Anfang fast jedes Termins stehen Beratung und Untersuchung. Diese Positionen sind einzeln oft klein, werden aber häufig unvollständig angesetzt.
| Ziffer | Leistung | Betrag (Faktor 2,3) |
|---|---|---|
| Nr. 1 | Beratung | 10,72 Euro |
| Nr. 3 | Eingehende Beratung, mindestens 10 Minuten | 20,11 Euro |
| Nr. 5 | Symptombezogene Untersuchung | 10,72 Euro |
| Nr. 6 | Vollständige körperliche Untersuchung | 13,41 Euro |
| Nr. 75 | Ausführlicher schriftlicher Befundbericht | 17,43 Euro |
Zu beachten: Die Nummern 1 und 5 sind neben einer vollständigen Untersuchung nach Nr. 6 nicht zusätzlich berechnungsfähig, wenn sie darin aufgehen. Die längere Beratung nach Nr. 3 setzt eine Mindestdauer von zehn Minuten voraus.
Sonographie: die Faktoren richtig setzen
Die Sonographie ist in der Urologie ein täglicher Posten, und gerade hier werden Faktoren oft falsch angesetzt.
- Nr. 410 für die Untersuchung des ersten Organs (26,81 Euro bei 2,3), Nr. 420 je weiteres Organ, höchstens dreimal je Sitzung.
- Die sonographischen Zuschläge, etwa der transkavitäre Zuschlag nach Nr. 401 oder der Duplex-Zuschlag nach Nr. 404, dürfen nur mit dem Einfachsatz (Faktor 1,0) angesetzt werden, nicht mit 2,3.
- Bei mehr als drei untersuchten Organen ist Nr. 420 nicht weiter berechnungsfähig. Die untersuchten Organe sind in der Rechnung zu benennen.
Ambulante Eingriffe: je Seite, je Probe
Bei operativen Leistungen entscheidet die korrekte Zählweise über die Vollständigkeit der Rechnung.
- Nr. 1755 (Unterbindung eines Samenleiters) ist je Samenleiter berechnungsfähig, bei beidseitigem Eingriff also zweimal.
- Nr. 2402 (Probeexzision aus tiefliegendem Gewebe) ist je entnommener Gewebeprobe ansetzbar, nicht einmal pauschal.
- Bei ambulanten Eingriffen kommen die Operations- und Überwachungszuschläge nach den Nummern 440 bis 449 hinzu. Diese werden nach den Allgemeinen Bestimmungen nur mit dem Einfachsatz berechnet und häufig ganz vergessen.
Eine Rechnung für einen ambulanten Eingriff ohne die zugehörigen Zuschläge ist fast immer unvollständig.
Labor und Hormondiagnostik
Laborleistungen werden mit dem Regelfaktor 1,15 abgerechnet, der Höchstsatz liegt bei 1,3. Typische Positionen in der Urologie sind das Spermiogramm nach Nr. 3668, das PSA nach Nr. 3908 und die Hormonbestimmungen per Ligandenassay nach Nr. 4042 und verwandten Ziffern. Bei mehreren Laborleistungen an einem Tag sind die Höchstwertgruppen zu beachten, die die Tagessumme bestimmter Untersuchungen deckeln.
Die häufigsten Fehler auf einen Blick
- Zuschläge nach den Nummern 401, 404 und 440 bis 449 mit einem zu hohen Faktor angesetzt.
- Nr. 420 mehr als dreimal je Sitzung berechnet.
- Der Befundbericht nach Nr. 75 vergessen.
- Ambulante Eingriffe ohne die passenden Zuschläge abgerechnet.
- Beidseitige Eingriffe oder mehrere Gewebeproben nur einmal angesetzt.
Grundlage jeder Prüfung ist der amtliche GOÄ-Datenbestand. Wer die Kombinationsregeln und Faktorgrenzen kennt, rechnet vollständig und zugleich regelkonform ab.
Häufige Fragen
Darf ich Nr. 1 und Nr. 5 neben der vollständigen Untersuchung abrechnen?
Nur, wenn sie nicht in der vollständigen Untersuchung nach Nr. 6 aufgehen. Sind Beratung und symptombezogene Untersuchung eigenständige Leistungen desselben Termins, ist im Einzelfall zu prüfen, was die jeweilige Position bereits abdeckt.
Warum darf der Duplex-Zuschlag nur mit 1,0 abgerechnet werden?
Weil die Allgemeinen Bestimmungen der GOÄ das für die sonographischen Zuschläge nach den Nummern 401 und 404 vorsehen. Ein höherer Faktor ist hier nicht regelkonform.
Wie rechne ich eine beidseitige Vasektomie ab?
Die Unterbindung des Samenleiters nach Nr. 1755 ist je Samenleiter berechnungsfähig, bei beidseitigem Eingriff also zweimal. Dazu kommen die zugehörigen Grund-, Untersuchungs- und Zuschlagsziffern.