Wie viel Umsatz eine Privatpraxis durch die Abrechnung verliert

Die Annahmen
Damit die Rechnung nachvollziehbar bleibt, liegen ihr drei einfache Annahmen zugrunde:
- Je Privatfall entgeht im Schnitt eine Position im Wert von 10,72 Euro. Das entspricht der symptombezogenen Untersuchung nach Nr. 5 beim Regelhöchstsatz von 2,3, einer typischen, leicht zu übersehenden Leistung.
- Gerechnet wird mit 46 Arbeitswochen im Jahr.
- Betrachtet wird nur diese eine Position. Jede weitere vergessene Leistung erhöht den Betrag entsprechend.
Diese Annahmen sind bewusst vorsichtig. In der Praxis geht selten nur eine einzige Position verloren, und viele der übersehenen Leistungen sind teurer als Nr. 5.
Das Ergebnis nach Praxisgröße
| Privatfälle pro Woche | Verlust pro Woche | Verlust pro Jahr |
|---|---|---|
| 15 | 160,80 Euro | 7.396,80 Euro |
| 40 | 428,80 Euro | 19.724,80 Euro |
| 80 | 857,60 Euro | 39.449,60 Euro |
Warum diese Lücken unsichtbar bleiben
Der Grund, warum solche Beträge Jahr für Jahr entgehen, ist einfach: Eine erbrachte, aber nicht abgerechnete Leistung erzeugt keine Fehlermeldung. Es gibt keine Rückfrage, keinen Hinweis, keinen fehlenden Betrag, der auffällt. Die Position fehlt einfach, auf einer Rechnung nach der anderen.
Anders als bei einem Preisfehler, der irgendwann bemerkt wird, ist die Unvollständigkeit still. Genau deshalb lohnt sich ein systematischer Blick auf jede Privatrechnung, bevor sie das Haus verlässt.
Häufige Fragen
Ist diese Rechnung realistisch?
Sie ist bewusst vorsichtig angesetzt. Betrachtet wird nur eine einzige vergessene Position von rund 11 Euro je Fall. Wer mehrere oder teurere Positionen übersieht, etwa Operationszuschläge, liegt deutlich höher.
Woher stammen die Beträge?
Aus dem amtlichen GOÄ-Datenbestand. Die zugrunde gelegte Position ist die symptombezogene Untersuchung nach Nr. 5, die beim Regelhöchstsatz von 2,3 genau 10,72 Euro ergibt.